Ausbildungsvergütung und wer sie zahlt
Die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann wird oft tariflich vergütet. In den Einrichtungen und Diensten, die zur Caritas-Familie gehören, werden die Auszubildenden gemäß den "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (kurz AVR) vergütet.
Ausbildungspartner für die praktische Ausbildung bezahlen die Vergütung
Da nicht alle Ausbildungspartner der Berufsfachschulen für Pflege der Caritas in Augsburg Mitglied in der Caritas sind, können die Vergütungen sich unterscheiden. Die Auszubildenden sind deshalb gehalten, diese Frage vor Ort mit den Gesprächspartnern der von ihnen gewählten Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung abzuklären. Die Ausbildungsvergütung muss auf jeden Fall im Ausbildungsvertrag enthalten sein.
Ausbildungsvergütung bei der Caritas gemäß AVR
"Pflegefachfrau/-mann"
ab 1. April 2021 | ab 1. April 2022 | |
im ersten Ausbildungsjahr | 1.165,69 Euro | 1.190,69 Euro |
im zweiten Ausbildungsjahr | 1.227,07 Euro | 1.252,07 Euro |
im dritten Ausbildungsjahr | 1.328,38 Euro | 1.353,38 Euro |
(Quelle: Deutscher Caritasverband (Hg.). AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Stand: 1. Mai 2021. Anlage 7 - B. (Lambertus-Verlag Freiburg). Seite 154.)
"Pflegefachhelfer*in"
ab 1. April 2021 | 1.089,91 Euro |
ab 1. April 2022 | 1.114,91 Euro |
(Quelle: Deutscher Caritasverband (Hg.). AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Stand: 1. Mai 2021. Anlage 7 - C. (Lambertus-Verlag Freiburg). Seite 158.)