Pflegefachhelfer*in (einjährig)
Die Aufgaben der/des Pflegefachhelfer*in:
- Sie betreuen und pflegen Menschen insbesondere in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im häuslichen Umfeld.
- Sie führen die Maßnahmen selbstständig durch, die von einer Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert werden.
Ausbildungsbeginn
Ausbildungsbeginn ist stets der 1. September eines Jahres.
Ausbildungsziel
Sie können pflegebedürftige Menschen bei der Lebensgestaltung im Alltag unter Beachtung der Lebensgeschichte, der Kultur und der Religion unterstützen.
Die einjährige Ausbildung umfasst...
- 700 Stunden Theorie in Blockform
- 850 Stunden Praxis in der stationären Langzeitpflege, davon mindestens 80 Stunden in der ambulanten Versorgung
Zugangsvoraussetzungen
- erfolgreicher Mittelschulabschluss
- Mindestalter 16 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- polizeiliches Führungszeugnis
- für die Berufsausbildung und Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- im jeweiligen Schwerpunktbereich einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger für die praktische Ausbildung
Alltag eines Pflegefachhelfers
- Früh oder Spätschicht, ggf. Nachtschicht
- Körperpflege mit Integration aller Prophylaxen
- Beschäftigung und Betreuung der Bewohner, Patienten, Klienten: Zum Beispiel
- Gemeinsames Kochen
- Spaziergänge
- Gesprächsführung etc.
- Assistenz und Unterstützung in allen Bereichen der Pflege sowie, ggf. ärztlichen
Tätigkeiten: Zum Beispiel:
- Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung und Durchführung der Körperpflege
- Blutzucker, Blutdruck und Puls messen
- Medikamentengabe
- Intraprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (Physiotherapeuten, Logopäden etc.)
- Dokumentation und Übergabe
Berufliche Perspektive
Wie es nach der Ausbildung weitergeht, darüber informieren wir hier.